1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und Ostseesonne Camping, Gammeldamm 6, 24395 Pommerby, deren Betreiberin die Gammeldamm Betriebs-GmbH, HRB 13524FL, ist. Die vertraglichen Leistungen von Ostseesonne Camping werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.
1.2 Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Ostseesonne Camping bestätigt wurden.
2. Zustandekommen des Campingvertrages
2.1 Reservierungen können telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online über das Internetformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast Ostseesonne Camping den Abschluss eines Campingvertrages (Stellplatzmietvertrag) an. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchung durch Ostseesonne Camping schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde und zusätzlich bei Buchungen eines Wunsch-Stellplatzes die dafür notwendige Anzahlung geleistet wurde.
2.2 Mit der von Ostseesonne Camping per Email an den Campinggast versandte verbindliche Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Campinggast und der Gammeldamm Betriebs-GmbH als Betreiberin von Ostseesonne Camping ein wirksamer Campingvertrag zustande. Für die Anmietung von Wunsch-Stellplätzen ist für die Wirksamkeit des Campingvertrages zusätzlich eine erforderliche Anzahlung des Campinggastes in Höhe von 15,-- Euro pro gebuchten Tag zu leisten. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung auf das Konto der Gammeldamm Betriebs-GmbH bei der Sparkasse Mittelholstein IBAN: DE 70 2145 0000 0000 0035 58 BIC: NOLADE21RDB, unter Angabe der Buchungsbestätigung mit deren Datum zu überweisen. Diese ist hinsichtlich der Angaben durch den Campinggast zu überprüfen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung für Mietobjekte ist vom Campinggast bei Anreise eine Kaution in Höhe von 150,-- Euro zu leisten. Für angezahlte Stellplätze ist die Restzahlung, für sonstige angemietete Stellplätze und Mietobjekte ist die Mietzahlung mit der Abreise fällig und zahlbar.
2.3 Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist für die Anzahlung von Wunsch-Stellplätzen wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht, und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
2.4 Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und / oder eine Stellplatznummer besteht nicht. Ostseesonne Camping behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit des jeweiligen Buchungszeitpunktes Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, sind Ansprüche des Mieters / der Mieterin ausgeschlossen. Die Weitervermietung von angemieteten Stellplätzen ist nicht gestattet.
2.5 Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Ostseesonne Camping schriftlich bestätigt worden sind.
2.6 Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr, Mietobjekte ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten möglich. Diese variieren, je nach Vor-, Haupt- oder Nebensaison. Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist die Schranke des Campingplatzes geschlossen. Der jeweilige gemietete Stellplatz ist am Abreisetag bis 12:00 Uhr, Mietobjekte sind bis 11:00 Uhr zu räumen.
2.7 Bei Beendigung des Mietverhältnisses, ob durch Ablauf der Mietzeit oder durch Kündigung des Mietverhältnisses, hat der Campinggast den Stellplatz bzw. das Mietobjekt geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie von Ostseesonne Camping genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung von Ostseesonne Camping nicht nach, ist Ostseesonne Camping berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergeben sich ausschließlich aus den aufgeführten Kosten aus der Buchungsbestätigung und der jeweils gültigen Preisliste von Ostseesonne Camping, die auf der Homepage von Ostseesonne Camping, www.camping-ostseesonne.de, sowie in der Anmeldung eingesehen werden kann. Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die sich in der Anmeldung sowie auf der Homepage von Ostseesonne Camping befindet. Der Campinggast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen selbstständig zu informieren.
3.2 Die Zahlung der Stellplatzmiete bzw. der Miete für das Mietobjekt ist spätestens am Abreisetag bargeldlos zu entrichten. Nach schriftlicher Anerkennung der Abschlussrechnung durch Einverständnis und Unterschrift des Campinggastes auf der Abschlussrechnung ist es für den Gast ebenfalls möglich, den ausgewiesenen Rechnungsbetrag auch innerhalb von 7 Tagen nach Abreise zu überweisen.
3.3 Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber Ostseesonne Camping vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten, es sei denn, es ist ein längeres als drei Wochen befristetes Vertragsverhältnis vereinbart. Der Rücktritt vom Campingvertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung eingescannt per Email, mit Unterschrift des Campinggastes. Im Falle des Rücktritts ist Ostseesonne Camping berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen:
• Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn:
10,00 EUR pro gebuchten Tag pro Stellplatz bzw. 15,00 EUR pro gebuchten Tag bei Mietobjekten;
• Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn:
12,00 EUR pro gebuchten Tag pro Stellplatz bzw. 30,00 EUR pro gebuchten Tag bei Mietobjekten.
Stornierungen, die länger als 30 Tage vor dem Anreisedatum liegen, sind kostenlos.
3.4 Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung einer Gebühr von 15,00 EUR pro gebuchten Tag für alle gebuchten Stellplätze oder der Miete von 50,00 EUR pro gebuchten Tag für das Mietobjekt verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ostseesonne Camping ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
3.5 Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reisestornierungs- oder Reiserücktrittsversicherung.
4. Mietbedingungen
4.1 Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den übrigen Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokuments der Eltern ist erforderlich. Alternativ ist der Aufenthalt Jugendlicher ab einem Alter von 14 Jahren bis 18 Jahren mit der schriftlichen Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten gestattet. Die schriftliche Einverständniserklärung ist vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung von Ostseesonne Camping unaufgefordert vorzulegen.
4.2 Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung von Ostseesonne Camping erlaubt. Hunde sind – soweit deren Aufenthalt gestattet wird – jederzeit an der Leine zu halten. Das Mitbringen von sogenannten Kampfhunden ist auf dem Campingplatz grundsätzlich verboten.
4.3 Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen. Besucher des Mieters / der Mieterin müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden.
4.4 Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen die Campingplatzordnung von Ostseesonne Camping in der aktuellen Fassung an. Die Campingplatzordnung kann in der Anmeldung oder auf der Homepage von Ostseesonne Camping eingesehen werden.
4.5 Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, Ostseesonne Camping unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5. Nutzungsbedingungen
5.1 Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Reisemobile und Zelte sowie Mietobjekte zu längerfristigen Wohnzwecken ist nicht zulässig.
5.2 Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Beginn des Vertragsverhältnisses eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (G 607 Prüfrichtlinie Deutschland). Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung nicht nach, ist Ostseesonne Camping berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
5.3 Die rechtlichen Vorschriften für die Gasprüfung, zusammengestellt vom Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V., sind auf der Homepage von Ostseesonne Camping abrufbar.
5.4 Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens oder Wohnmobils bzw. Mietobjekte stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
5.5 Ein Abstellen von Pkw ist nur auf den dafür von Ostseesonne Camping zugewiesenen Plätzen zulässig. Pkw und andere Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten Stellplätzen abgestellt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung des Personals der Anmeldung von Ostseesonne Camping und müssen angemeldet werden.
5.6 Es stehen begrenzt Parkplätze direkt vor den Mietobjekten und auf dem Gästeparkplatz in der Nähe der Anmeldung zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt Ostseesonne Camping keine Haftung.
5.7 Der sich auf dem Gelände von Ostseesonne Camping befindliche Spielplatz ist bestimmungsgemäß ausschließlich von Kindern zum Spielen zu benutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu behandeln. Hunde sind vom Spielplatz fernzuhalten. Eltern haben ihre Kinder beim Spielen zu beaufsichtigen. Sie haften für etwaige
Schäden, die von den Kindern verursacht werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, bezogen auf den Spielplatz, nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Stromversorgung
6.1 Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Mieter / Mieterinnen, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten.
6.2 Die Nutzung von elektrischem Strom zum Laden von elektrobetriebenen Fahrzeugen ist untersagt. Elektrobetriebene Fahrzeuge können in Absprache mit der Campingplatzleitung gegen eine zusätzliche Gebühr auf Plätzen mit Stromzählern geladen werden.
7. Internetversorgung
7.1 Zur Nutzung eines schnellen Internets im ländlichen Raum über WLAN hat die Gammeldamm Betriebs-GmbH für das Campingplatzgelände Ostseesonne Camping als Vermittler zur Versorgung von Internetdienstleistungen mit der Snellstar GmbH, Kaiserstraße 101, 24114 Kiel, im Jahr 2017 einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
7.2 Die von der Snellstar GmbH auf dem Gelände von Ostseesonne Camping aufgestellten technischen Anlagen zur Internetversorgung dürfen weder betreten, noch eigenmächtig verändert werden.
7.3 Die Gammeldamm Betriebs-GmbH sowie Camping Ostseesonne sind nur als Vermittler tätig zwischen dem Campinggast als Nutzer und Vertragspartner einerseits und der Snellstar GmbH als Vertragspartner des Campinggastes andererseits, die für die störungsfreie Versorgung eines schnellen Internets per WLAN zuständig ist. Störungen bei der einwandfreien Nutzung des Internets hat der Campinggast der Snellstar GmbH als seiner Vertragspartnerin selbst mitzuteilen.
8. Umwelt und Naturschutz
8.1 Bei Ostseesonne Camping handelt es sich um einen naturbelassenen Campingplatz. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes strengstens verboten. Weder dürfen Bauten jeglicher Art erstellt, noch Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen beschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste oder Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden etc. Absperrungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
8.2 Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Grillen ist auf dem Campingplatz von Ostseesonne Camping grundsätzlich erlaubt. Sollte es allerdings zu einer Gefährdung z.B. durch Wind, Trockenheit oder Ähnliches kommen, kann Ostseesonne Camping ein Verbot aussprechen.
9. Weisungsbefugnis
9.1 Den Weisungen des gesamten Personals von Ostseesonne Camping ist auf dem gesamten Campingplatz sowie auf den zum Campingplatz gehörenden Flächen wie Fußballfeld, Parkplatz, Müllentsorgungsplatz etc. Folge zu leisten.
10. Beendigung des Campingvertrages
10.1 Ostseesonne Camping ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Campinggastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
10.2 Ostseesonne Camping ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen den Campingvertrag oder die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. Insbesondere ist eine fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt, wenn der Campinggast trotz Abmahnung das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt oder das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird.
10.3 Hat Ostseesonne Camping den Vertrag gegenüber dem Campinggast fristlos gekündigt, hat der Campinggast den bzw. die angemieteten Stellplätze selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.
11. Haftung des Campinggastes, seiner mit ihm den Urlaub auf dem Campingplatz verbringenden Personen sowie seiner Besucher
11.1 Der Campinggast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den angemieteten Stellplatz sowie alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. von Ostseesonne Camping pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes, des Mietobjektes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern etc. verursacht worden sind. Die durch den Mieter / die Mieterin verursachten Schäden sind unverzüglich an der Anmeldung zu melden.
11.2 Leistet der Campinggast Schadenersatz, so ist Ostseesonne Camping verpflichtet, dem Campinggast etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
12. Haftungsbeschränkung von Ostseesonne Camping
12.1 Ostseesonne Camping übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gesamten Campingplatzes entstehen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.
12.2 Ostseesonne Camping haftet nur für Schäden, die im Rahmen einer Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht sind. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Ostseesonne Camping.
12.3 Insbesondere haftet Ostseesonne Camping nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Gas- und Internetversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte.
12.4 Ferner haftet Ostseesonne Camping nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
12.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
12.6 Das Baden in der Ostsee, die Nutzung der jeweiligen Strandabschnitte vor dem Campingplatz sowie das Betreten oder die Nutzung der Slipanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden, ob Personen- oder Sachschäden jedweder Art, ist ausgeschlossen.
12.7 Ostseesonne Camping weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere, Witterungsbedingungen etc. auftreten können. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1 Der Campinggast ist damit einverstanden, dass Ostseesonne Camping sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht.
14. Fotoaufnahmen
14.1 In regelmäßigen Abständen werden auf dem Campingplatz von Ostseesonne Camping Foto- und Filmarbeiten durchgeführt. Sofern der Campinggast nicht damit einverstanden sein sollte, auf Fotos oder auf Filmen abgelichtet zu werden, ist er angehalten, einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung abzugeben.
15. Zusätzliche Hinweise
15.1 Änderungen und Ergänzungen der mit Ostseesonne Camping geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen dem Campinggast und Ostseesonne Camping gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Eckernförde bzw. Kiel.
15.2 Eine Aufrechnung von Forderungen des Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
15.3 Ergänzend gelten die aktuelle Campingplatzordnung von Ostseesonne Camping sowie die gültige Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Schleswig-Holstein, die jederzeit in der Rezeption eingesehen werden können.
16. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
16.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter httpp://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
16.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Ostseesonne Camping nicht verpflichtet und nicht bereit.
17. Änderungen der Homepage- und Prospektinformationen
17.1 Alleine die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Informationen und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. bei der Energieversorgung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder bei sonstigen Steuern und Abgaben etc.) möglich sind.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostseesonne Camping unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, der Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
18.2 Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Pommerby, Dezember 2023
Ostseesonne Camping
Betreiberin: Gammeldamm Betriebs-GmbH